Hensel & Koerner von Gustorf & Rennert, Fachanwälte für Strafrecht

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Insolvenzstrafrecht

Oft werden Insolvenzstrafverfahren eingeleitet durch die Anzeige  beteiligter Krankenkassen. In diesem Zusammenhang wird dann regelmäßig auch der Vorwurf der Beitragsvorenthaltung gem. § 266a StGB erhoben.

Ruin und Wiederaufbau liegen dicht beeinander (Epiktet)

Wir begleiten Sie hier mit insolvenz- und strafrechtlichem Rat und verteidigen Sie insbesondere im Hinblick auf die möglichen gesellschaftsrechtlichen Nebenfolgen gemäß § 6 GmbH Gesetz.

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