Hensel & Koerner von Gustorf & Rennert, Fachanwälte für Strafrecht

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Kapitalstrafrecht

Der Bereich des Kapitalstrafrechts beinhaltet schwere Straftaten, die den Tod zur Folge haben. Diese Verfahren werden in der Regel von gut ausgebildeten erfahrenen Beamten geführt, die dem unerfahrenen Beschuldigten in der Art und Weise der Ermittlung und insbesondere bei der Durchführung und Gestaltung von Verhören weit überlegen sind. In der Regel befindet sich der Beschuldigte aufgrund der hohen Straferwartung bzw. Fluchtgefahr in Untersuchungshaft, so dass ein schnelles Handeln erforderlich ist. 

Derzeit werden im Bundesjustizministerium die Vorschriften der Tötungsdelikte reformiert und demnächst durch den zuständigen Minister Heiko Maas vorgestellt werden. Ob sich die Hoffnung erfüllt sog. Konflikttaten, wie in § 213 StGb "als minder schwerer Fall" bezeichnet, auch auf den Bereich der Mordmerkmale zu erweitern, bleibt abzuwarten.

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