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Wir haben täglich Gelegenheit Betroffener eines Ordnungswidrigkeitenverfahren zu werden. Allein bei de Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gibt es genügend Tatbestände, die in ein Verfahren münden. Aber auch die Säumnis dem Handelsregister nicht fristgerecht die Bilanz oder dem Amt für Statistik nicht die Fragebögen übermittelt zu haben, hat häufig einen in der Summe nicht unerheblichen Bußgeldbescheid zur Folge (siehe auch: Arbeitsstrafrecht)
Aufgrund der Vielzahl ordnungsrechtlicher Vorschriften ist eine umfassende Beratung unumgänglich.
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