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Der Vorwurf der Korruption oder Bestechlichkeit kann im öffentlichen als auch im privatwirtschaftlichen Bereich erhoben werden. Oft ist den Beteiligten nicht bewusst, dass sie sich durch bestimmte Vorgehensweisen strafrechtlicher Verfolgung aussetzen. Das gilt insbesondere für die Vorteilsannahme gem. § 331 StGB, bei der bereits die Annahme eines Vorteils für die (rechtmäßige) Dienstausübung unter Strafe stellt.
Im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit werden den Beschuldigten oft auch Untreue gem. § 266 oder wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. § 298 StGB vorgeworfen. Insbesondere für Beamte und Angestellte der Länder oder des Bundes hat die Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens meist auch disziplinarrechtliche Folgen die im Zuge der Verteidigung berücksichtigt werden müssen. Wir verteidigen Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Privatpersonen umfassend vom Beginn des Ermittlungsverfahrens an durch alle Instanzen.
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