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Durch die Rechtsprechung und Änderungen des Gesetzgebers zu den Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige gab es in der jüngsten Vergangenheit eine gewisse Verunsicherung, ob und wenn ja, wie, eine wirksame Selbstanzeige beim Finanzamt anerkannt wird. Aufgrund der unterschiedlichen Steuerarten ist eine Beratung vor Einreichung der Selbstanzeige unumgänglich. Wir arbeiten in diesen Fällen eng mit den beratenden Steuerberatern zusammen und können bei Bedarf kompetende Steuerberater beiziehen.
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